Prüfungsvoraussetzung

Die Heilpraktikerausbildung bereitet Sie auf die staatliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz durch den Amtsarzt vor. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil

Zuständig für Ihre Überprüfung ist i.d.R. das Gesundheitsamt

an Ihrem Hauptwohnsitz. Für Schleswig-Holstein ist dies in Husum und das nächste befindet sich in Hamburg

Die Heilpraktikerausbildung ist generell für alle Bundesländer geeignet.

Bei der Anmeldung zur Überprüfung müssen Ihrerseits folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Ärztliches Attest,
  • Hauptschulabschluss